Presbyteriumswahl 2024
Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde, am 18. Februar 2024 findet die Neuwahl des Presbyteriums statt. In unserer Gemeinde sind 8 Presbyterinnen und Presbyter zu wählen.
Da nur 8 wählbare Gemeindemitglieder einer Kandidatur zugestimmt haben und die Vorschlagsliste für eine Wahl somit nicht ausreichend ist, hat der Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Köln-Süd beschlossen, der Gemeinde zu gestatten, die Wahl nicht durchzuführen.
Die folgenden vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten gelten somit als gewählt:
- Bergmann, Markus
- Bugiel, Ann-Wiebke
- Kellerhof, Andrea
- Klaassen, Kristoffer
- Laumann, Mayk
- Paßmann, Jörg
- Schmidt-Schiffers, Carmen
- Schumacher, Hannelore
Außerdem ist 1 berufliche/r Mitarbeitende/r ins Presbyterium zu wählen.
Da keine Wahlvorschläge / Kandidaturen zur Wahl der beruflich Mitarbeitenden im Presbyterium vorliegen, gehören dem Presbyterium gem. § 5 Abs. 2 MWG keine beruflich Mitarbeitenden an.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen das Wahlergebnis kann von jedem in das Wahlverzeichnis eingetragenem Mitglied der Kirchengemeinde innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Köln-Süd, Andreaskirchplatz 1, 50321 Brühl, schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt seien und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei.
Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Sürth-Weiß